Rechtsprechung
   BVerwG, 06.08.1980 - 1 WB 160.79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,2715
BVerwG, 06.08.1980 - 1 WB 160.79 (https://dejure.org/1980,2715)
BVerwG, Entscheidung vom 06.08.1980 - 1 WB 160.79 (https://dejure.org/1980,2715)
BVerwG, Entscheidung vom 06. August 1980 - 1 WB 160.79 (https://dejure.org/1980,2715)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,2715) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 20.03.1973 - I WB 217.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.08.1980 - 1 WB 160.79
    Sie berücksichtigen ausreichend den Grundsatz des Vertrauensschutzes, der sich für den Bereich des militärischen Über- und Unterordnungsverhältnisses bereits aus der Fürsorgepflicht des Vorgesetzten und dem entsprechenden Fürsorge ansprach, des Soldaten (§ 10 Abs. 3 SG) ergibt, weswegen dahinstehen kann, ob er nicht schon mit dem Grundsatz von Rechtssicherheit und Rechtsbeständigkeit (BVerwGE 13, 28, 33) [BVerwG 30.08.1961 - IV C 86/58] oder von Treu und Glauben (BVerwGE 19, 188, 190) [BVerwG 24.08.1964 - VI C 27/62] zu begründen ist (BVerwGE 46, 89).

    Dessen muß sich der Soldat bewußt sein und seine Erwartungen entsprechend einrichten (BVerwGE 46, 89).

    Der Senat hat zwar in anderem Zusammenhang bereits 1973 entschieden, daß eine über zwei Jahre aufrechterhaltene Verwaltungsübung, die im klaren Gegensatz zu einer dazu erlassenen Ausbildungsanweisung steht, zu einer Ermessensbindung führen und "nicht einfach mit dem Hinweis auf den Inhalt der Ausbildungsanweisung schlechthin beseitigt werden kann"; der Grundsatz des Vertrauensschutzes gebiete es vielmehr, das Interesse des Soldaten an der Beibehaltung der bisherigen Ermessensausübung als schutzwürdig anzuerkennen und zu berücksichtigen (BVerwGE 46, 89).

  • BVerwG, 21.05.1980 - 1 WB 183.79

    Rechtmäßigkeit der Rückführung eines Offizieranwärters in die Laufbahn eines

    Auszug aus BVerwG, 06.08.1980 - 1 WB 160.79
    Soweit durch die Anrufung des Verwaltungsgerichts Kosten und zusätzliche Auslagen entstanden sind, hat sie der Bund in vollem Umfang zu tragen (vgl. BVerwG Beschluß vom 21. Mai 1980 - 1 WB 183/79).
  • BVerwG, 07.07.1966 - III C 219.64
    Auszug aus BVerwG, 06.08.1980 - 1 WB 160.79
    Hinzu kommen muß, daß er im Hinblick auf den Bestand der Ermessensbindung Dispositionen getroffen hat und billigerweise darauf vertrauen durfte, die Ermessensbindung werde auf Dauer Bestand haben (BVerwGE 24, 294).
  • BVerwG, 17.04.1970 - VII C 60.68

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage bei Erledigung eines Anspruchs auf Erlass

    Auszug aus BVerwG, 06.08.1980 - 1 WB 160.79
    In fällen, in denen neue Ermessenserwägungen auf noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirken, sind sie nur dann rechtlich bedenklich, wenn der Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes im einzelnen Fall der abweichenden Ausübung des Ermessens Schranken setzt (BVerwGE 35, 159, 163) [BVerwG 17.04.1970 - VII C 60/68].
  • BVerwG, 24.08.1964 - VI C 27.62
    Auszug aus BVerwG, 06.08.1980 - 1 WB 160.79
    Sie berücksichtigen ausreichend den Grundsatz des Vertrauensschutzes, der sich für den Bereich des militärischen Über- und Unterordnungsverhältnisses bereits aus der Fürsorgepflicht des Vorgesetzten und dem entsprechenden Fürsorge ansprach, des Soldaten (§ 10 Abs. 3 SG) ergibt, weswegen dahinstehen kann, ob er nicht schon mit dem Grundsatz von Rechtssicherheit und Rechtsbeständigkeit (BVerwGE 13, 28, 33) [BVerwG 30.08.1961 - IV C 86/58] oder von Treu und Glauben (BVerwGE 19, 188, 190) [BVerwG 24.08.1964 - VI C 27/62] zu begründen ist (BVerwGE 46, 89).
  • BVerwG, 12.01.1977 - 1 WB 81.76

    Generalstabsausbildung - Auswahl der Teilnehmer - Ernennungsgrundsätze -

    Auszug aus BVerwG, 06.08.1980 - 1 WB 160.79
    Dabei entspricht es ständiger Rechtsprechung, daß bei Entscheidungen dieser Art ein für den Antragsteller positiver Ausspruch des Gerichts nur ergehen kann, wenn das Ermessen des Vorgesetzten fehlerfrei nur noch in einer einzigen Richtung ausgeübt werden kann, jede andere Ermessensentscheidung also fehlerhaft wäre (BVerwGE 53, 245, 246 [BVerwG 12.01.1977 - I WB 81/76] m.w.N.).
  • BVerwG, 30.08.1961 - IV C 86.58
    Auszug aus BVerwG, 06.08.1980 - 1 WB 160.79
    Sie berücksichtigen ausreichend den Grundsatz des Vertrauensschutzes, der sich für den Bereich des militärischen Über- und Unterordnungsverhältnisses bereits aus der Fürsorgepflicht des Vorgesetzten und dem entsprechenden Fürsorge ansprach, des Soldaten (§ 10 Abs. 3 SG) ergibt, weswegen dahinstehen kann, ob er nicht schon mit dem Grundsatz von Rechtssicherheit und Rechtsbeständigkeit (BVerwGE 13, 28, 33) [BVerwG 30.08.1961 - IV C 86/58] oder von Treu und Glauben (BVerwGE 19, 188, 190) [BVerwG 24.08.1964 - VI C 27/62] zu begründen ist (BVerwGE 46, 89).
  • BVerwG, 06.06.1967 - IV C 216.65

    Bindungswirkung einer den Rechtsweg verneinenden und eine Verweisung an das

    Auszug aus BVerwG, 06.08.1980 - 1 WB 160.79
    Mit der Verweisung richtet sich das Verfahren zwar grundsätzlich nach dem Prozeßrecht der Gerichtsbarkeit, dem das Gericht angehört, an das verwiesen worden ist (BVerwG DVBl 1967, 854; Redeker/von Oertzen, VwGO 6. Aufl. § 41 RdNr. 8 m.w.N.).
  • BVerwG, 01.02.1979 - 2 C 13.78

    Nichtbestehen eines Auswahlverfahrens

    Auszug aus BVerwG, 06.08.1980 - 1 WB 160.79
    Das Verwaltungsgericht hat den Rechtsstreit unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Februar 1978 - 2 C 13.78 - durch Urteil vom 21. August 1979 an das Bundesverwaltungsgericht - Wehrdienstsenate - verwiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht